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   VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20.TR   

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VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20.TR (https://dejure.org/2020,25497)
VG Trier, Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 K 124/20.TR (https://dejure.org/2020,25497)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 2 K 124/20.TR (https://dejure.org/2020,25497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 1 S 4 AWaffV, § 13 Abs 2 AWaffV, § 15 Abs 7 BJagdG, § 17 Abs 1 S 1 BJagdG, § 17 Abs 1 S 2 BJagdG
    Widerruf waffen-, sprengstoff- und jagdrechtlicher Erblaubnisse bei Verstößen gegen die maßgeblichen Aufbewahrungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzunehmende Prognose der absoluten Unzuverlässigkeit ist bezogen auf die Person, deren Zuverlässigkeit zur Prüfung steht, eine Verhaltensprognose erforderlich, wobei hieran keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17).

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, u.a. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17 und Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 17).

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130

    Widerruf, Erlaubniss, Waffenerwerb, Waffenbesitz, sorgfältige Verwahrung,

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Dem genügt ein Transportkoffer offenkundig nicht (vgl. zu § 36 Abs. 2 Satz 1 WaffG a.F.: VGH München, Beschluss vom 23. November 2015 - 21 CS 15.2130 -, juris, Rn. 20).

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen diese Regelungen zugleich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit jedenfalls im Sinne einer abstrakten Gefahr (VGH München, Beschluss vom 23. November 2015 - 21 CS 15.2130 -, juris, Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Diese sollen mit Blick auf bekannt gewordene Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit einen Zugriff gerade auch durch die Personen verhindern, die sich fortwährend im räumlichen Umfeld der Waffen aufhalten (Hausgenossen, Mitbewohner, Familienangehörige; VGH München, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris, Rn. 6).

    Denn hier geht es nicht um die nachträgliche Ermittlung begangenen Unrechts und um die Feststellung der persönlichen Schuld bei einer geltenden Unschuldsvermutung, sondern um die Abwehr bestehender Gefahren im Interesse der Allgemeinheit, die eine "Ungefährlichkeitsvermutung" bzw. den Verzicht auf eine Gefahrenabwehr "im Zweifelsfall" vor dem Hintergrund der staatlichen Schutzpflicht für die in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - genannten Rechtsgüter - hier Leben und Gesundheit Dritter - nicht zulässt (OVG Saarland, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 2 A 85/16 -, juris, Rn. 12; VGH Mannheim, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 -, juris, Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 10. November 2010 - 21 ZB 10.1387-, juris, Rn. 7f.).

  • VGH Bayern, 03.02.2016 - 21 CS 15.2618

    Widerruf einer Waffenerlaubnis wegen des Transports einer schussbereiten

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, bedeutet demnach nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d.h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit, nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 - VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 21 CS 15.2618 - VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 21 ZB 13.415 -, juris).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, bedeutet demnach nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d.h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit, nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 - VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 21 CS 15.2618 - VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 21 ZB 13.415 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, bedeutet demnach nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d.h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit, nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 - VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 21 CS 15.2618 - VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 21 ZB 13.415 -, juris).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Er ist zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 12. Dezember 2019 (vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 = juris, Rn. 33, und 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris, Rn. 35) - als waffenrechtlich absolut unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG anzusehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Wird im Rahmen der anzustellenden Prognose von einem gezeigten Verhalten als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen geschlossen, muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko der missbräuchlichen Verwendung von Waffen hingenommen werden (OVG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Es handelt sich bei dem konkreten Verstoß gegen die dem Kläger als Waffenbesitzer obliegenden Aufbewahrungspflichten auch nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30/13 -, juris, Rn. 19; VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2015 - 21 CS 15.1156 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VG Trier, 20.05.2020 - 2 K 124/20
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83; VGH München Beschluss vom 28. November 2013 - 21 CS 13.1758 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.1949

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 21 CS 15.1156

    Beschwerde; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 21 ZB 15.2434

    Richtige Aufbewahrung von Waffen und zugehöriger Munition

  • OVG Saarland, 09.12.2016 - 2 A 85/16

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Eignungsmängeln - hier: Alkoholproblem

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

    a) Waffen sind im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG nur dann sorgfältig verwahrt, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition beachtet sind (Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 21 ZB 15.2434 -, juris, Rn. 12; VG Trier, Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2020 - 2 K 124/20.TR -, juris).

    Dementsprechend dienen die Aufbewahrungsvorschriften der Umsetzung eines der vordringlichsten und wichtigsten Ziele des Waffengesetzes, nämlich das Abhandenkommen oder die unbefugte Ansichnahme von Waffen durch Dritte zu verhindern (Bay. VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2015 - 21 ZB 15.2418 -, juris, Rn. 12; VG Trier, Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2020 - 2 K 124/20.TR -, juris).

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 9; VG Trier, Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2020 - 2 K 124/20.TR -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2017 - 2 K 7847/16 -, juris) genügt für eine entsprechende Annahme bereits ein einmaliger Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften.

  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21

    Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung

    Doch auch im Weiteren verstößt die Aufbewahrungssituation der vorgefundenen Gegenstände gegen gesetzliche Vorgaben, namentlich gegen die Generalklausel des § 36 Abs. 1 WaffG, die neben den speziellen Aufbewahrungspflichten aus § 36 Abs. 5 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV anwendbar ist (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 21 CS 15.2023 -, juris Rn. 11; VG Trier, Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2020 - 2 K 124/20.TR -, juris Rn. 22).
  • VG Augsburg, 23.03.2021 - Au 8 K 20.555

    Widerruf eines Sprengstofferlaubnisscheins

    Unabhängig davon aber wäre - ein von allen Anwesenden unbemerkter Zutritt des Sohns oder Mutter der Klägerin zum Nebenraum vorausgesetzt - dieses Verhalten nur als einmalige "situative Nachlässigkeit minderen Gewichts" (VG Trier, U.v. 20.5.2020 - 2 K 124/20.TR - juris Rn. 25) zu bewerten, die die Annahme des nicht vorsichtigen oder nicht sachgemäßen Umgangs mit Sprengstoff nicht trägt.
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